Rechtliche Änderungen Gewerbeabfallverordnung

Rechtliche Änderungen Gewerbeabfallverordnung

Ab dem 01.08.2017 hat das Kabinett, zur Umsetzung von bestimmten EU-Vorgaben, die Novellierung der bestehenden Gewerbeabfallverordnung beschlossen, um den Anteil der verwertbaren Abfälle zu erhöhen.

Neben Abfallerzeugern und Behandlungsanlagen sind auch Abfallbesitzer von der aktualisierten Verordnung betroffen.

Die neue Gewerbeabfallverordnung regelt u. a. Getrennthaltungspflichten bestimmter Abfallstoffe, sowie entsprechende Ausnahmen und gibt Hinweise zur Dokumentation.

Ziel ist es bestimmte Inhalte von gewerblich anfallenden Abfallgemischen ( u.a. Bau-Mischabfälle, gemischte Gewerbeabfälle und Sperrmüll), soweit dieses nicht aufgrund von individuellen Ausnahmeregelungen geregelt und dokumentiert ist, getrennt zu erfassen und wertschöpfender verwerten/ entsorgen zu können.

Zur Beurteilung Ihrer individuellen Situation bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an. 

Dabei hilft eine kostenlose IST-Analyse Ihrer bisherigen Entsorgungspraxis, verbunden mit einem Getrennthaltungskonzept oder auch Darstellung der zugelassenen, möglichen Ausnahmetatbestände gem. GeweAbfV, nebst der nötigen Dokumentationen bzw. Testierung der Getrenntsammelquote.

Selbstverständlich steht Ihnen das Abfallexpress-Team mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anforderung.