Containerdienst für Behandeltes Holz (Fenster, Türen, o.Ä.) entsorgen: Containerdienst Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Schaumburg, Wolfsburg, Hameln Entsorgung

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Die Altholzverordnung unterscheidet diverse Altholzarten und ordnet diese bestimmten Kategorien zu, damit eine Verwertung nachfolgend möglich ist. Die einzelnen Kategorien geben Auskunft über die Beschaffenheit des Altholzes.

Gebrauchte Altholzabschnitte und Reste, die gefährliche Stoffe enthalten werden der Altholzqaulität A IV zugeordnet. Hier handelt es sich zum Beispiel um Althölzer und Konstruktionshölzer, die mit Holzschutzmittel oder Stoffen mit gleichwertiger Schadstoffbelastung behandelt worden sind. Das sind z.B. Außenfenster/- türen, Bahnschwellen, Telegraphenmasten, etc.

Althölzer dieser Kategorie sind ein gefährlicher Abfall und werden überwiegend thermisch behandelt. Je nach Menge und Anfallstelle ist die Verwendung besondere Nachweisdokumente erforderlich.

Abfallrechtlich sind je nach Herkunft (Anfallstelle) folgende Abfallschlüsselnummer gem. EAK Katalog zugewiesen : AVV 170204: "Glas, Kunststoffe und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind". Je nach Menge und Anfallstelle ist die Führung eines Begleit- oder Übernahmescheines in eANV (elektronisches Nachweiswesen) obligatorisch. Die nachfolgende Verwertung erfolgt i.d.R auf thermischem Wege.

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Abfallrechtliche Einstufung: 
170204