Containerdienst für Baustoffe (asbesthaltig) Entsorgung

Professionelle Enstorung von asbesthaltigen Baustoffen

Persönliche Beratung erforderlich

Asbesthaltige Baustoffe, ob als zementgebundener Baustoff ( z.B. Dachplatte ) oder in der Dämmung als künstliche Mineralfaser fallen heute in der Regel überwiegend bei Sanierungsmaßnahmen im Altbaubereich an.

Die Demontage darf nur von ausgebildeten Fachleuten gem. den Vorgaben der TRGS erfolgen. Asbesthaltige Baustoffe sind als gesundheitsschädlich, und damit als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Anteil an lungengängigen, kleinfaserigen Inhalten, die besonders beim Brechen der Plattenware entsehen können, schädigen die Lunge und gelten als krebserzeugend.

Auf Grund des aktuten Gefährdungspotentials sind auch an die Entsorgung besondere Anforderungen gestellt. Der Abfall muss in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt werden.
Je nach Dimensionen der Abfälle gibt es hierfür verschiedene Verpackungsmittel damit der Umgang mit den Abfällen so gefahrlos wie möglich erfolgen kann. Teilweise ist die Verwendung von Asbest nicht augenscheinlich wahrnehmbar, in diesen Fällen hilft eine entsprechende Analyse, damit Sie auf " Nummer sicher " gehen.

Folgender Abfallschlüssel ist dieser Fraktion zugeordnet : AVV 170605 *, asbesthaltige Baustoffe.

Je nach Menge und Anfallstelle ist die Führung eines Begleit- oder Übernahmescheines in eANV ( elektronisches Nachweiswesen ) obligatorisch.

Abfallrechtliche Einstufung: 
170605